Da die Bostöpfe ja nicht grade leise sind , habe ich mal bei Bos
angerufen und sie haben mir einen Brief geschickt mit folgendem Inhalt
zur Lautstärkenmessung:
1. Hinweis
Nach § 19 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
muß eine Ablichtung der EWG-Betriebserlaubnis nicht mehr
mitgeführt werden. Die E-Nr. am Schalldämpfer ist der
Nachweis.
Der Dämpfer muß auch nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen
werden.

2.Dämpfer
Laut Richtlinie 97/24 EG, Kapitel 9,Anhang 3 der EG-Zulassung,
ist es nicht von Bedeutung, ob die Abgasanlage ein Reflektions-/
bzw. ein Absorbtionsdämpfer ( Kammersystem oder
Durchgehend) hat. Nur die Lautstärke ist entscheidend.

3.Standgeräusch:
Das Standgeräusch darf vom eingertragenen Geräuschwert 5 dB
(A) abweichen, gemessen bei halber Nenndrehzalh (laut
Paragraph 49 StVZO)

4.Messung Das Meß-Microfon ist einer Entfernung von 50cm im
Winkel von 45 Grad von der Auspuffmündung in gleicher Höhe
zu halten.
Es muß auf einer festen, unbewachsenen und möglichst ebenen
Fläche gemessen werden.
Im Umkreis von wenigstens 12 m um das Mikrofon herum dürfen
keine Gegenstände stehen.
(Siehe Paragraph 49 StVZO)